Rechtsprechung
BayObLG, 23.03.1993 - 4St RR 36/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Obergrenze; Nicht geringe Menge; Haschisch; Besondere Umstände; Tatsachen; Eigenschaften; Unerläßlichkeit; Freiheitsstrafe; Verteidigung der Rechtsordnung Unverbrüchlichkeit des Rechts; Schutz der Rechtsordnung
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.08.1993 - 1 StR 379/93
Haschisch - Obergrenze - Geringe Menge - Konsumeinheit - Strafmilderungsgrund - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Obergrenze der geringen Menge für Haschisch je nach Qualität bei 3 bis 6 g zu ziehen (BayObLGSt 1982, 62; zuletzt Beschluß vom 23.3.1993 - 4St RR 36/93). - BayObLG, 07.08.1997 - 4St RR 189/97
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Bestimmung …
4 St 191/91">4 St 191/91 -, v. 23.3.1993 - 4St RR 36/93 - DRsp Nr. 1995/7372 - und v. 8.3.1996 - 4St RR 25/96 - Körner § 29 Rn. 1270). - BayObLG, 08.03.1996 - 4St RR 25/96
Betäubungsmittelstrafrecht: Geringe Menge bei Heroin und Cannabis
Bei Heroin ist die geringe Menge bei 0, 15 g anzusetzen (BayObLG, Beschluß v. 23.3.1993 - 4St RR 36/93 - DRsp Nr. 1995/7372 - Körner § 29 Rn. 1270). - BayObLG, 12.08.1993 - 4St RR 131/93
Haschisch; Nicht geringe Menge; Konsumeinheit; Probierer; Obergrenze; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Obergrenze der geringen Menge für Haschisch je nach Qualität bei 3 bis 6 g zu ziehen (Bay0bLGSt 1982, 62; zuletzt Beschluß vom 23.3.1993 - 4 St RR 36/93).