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   BayObLG, 23.03.1993 - 4St RR 36/93   

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https://dejure.org/1993,6725
BayObLG, 23.03.1993 - 4St RR 36/93 (https://dejure.org/1993,6725)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.1993 - 4St RR 36/93 (https://dejure.org/1993,6725)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 1993 - 4St RR 36/93 (https://dejure.org/1993,6725)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Obergrenze; Nicht geringe Menge; Haschisch; Besondere Umstände; Tatsachen; Eigenschaften; Unerläßlichkeit; Freiheitsstrafe; Verteidigung der Rechtsordnung Unverbrüchlichkeit des Rechts; Schutz der Rechtsordnung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.08.1993 - 1 StR 379/93

    Haschisch - Obergrenze - Geringe Menge - Konsumeinheit - Strafmilderungsgrund -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Obergrenze der geringen Menge für Haschisch je nach Qualität bei 3 bis 6 g zu ziehen (BayObLGSt 1982, 62; zuletzt Beschluß vom 23.3.1993 - 4St RR 36/93).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 4St RR 189/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Bestimmung

    4 St 191/91">4 St 191/91 -, v. 23.3.1993 - 4St RR 36/93 - DRsp Nr. 1995/7372 - und v. 8.3.1996 - 4St RR 25/96 - Körner § 29 Rn. 1270).
  • BayObLG, 08.03.1996 - 4St RR 25/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Geringe Menge bei Heroin und Cannabis

    Bei Heroin ist die geringe Menge bei 0, 15 g anzusetzen (BayObLG, Beschluß v. 23.3.1993 - 4St RR 36/93 - DRsp Nr. 1995/7372 - Körner § 29 Rn. 1270).
  • BayObLG, 12.08.1993 - 4St RR 131/93

    Haschisch; Nicht geringe Menge; Konsumeinheit; Probierer; Obergrenze;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Obergrenze der geringen Menge für Haschisch je nach Qualität bei 3 bis 6 g zu ziehen (Bay0bLGSt 1982, 62; zuletzt Beschluß vom 23.3.1993 - 4 St RR 36/93).
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